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EINER SACHE VERLUSTIG GEHEN

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Einer Sache verlustig gehen: übersetzung

Einer Sache verlustig gehen
 
Das Wort »verlustig« stammt vom mittelhochdeutschen »verlustec« ab, was so viel wie »Verlust erleiden« bedeutet. Die veraltende Fügung »einer Sache verlustig gehen« ist im Amtsdeutsch für »etwas einbüßen, verlieren« gebräuchlich: Wer die festgelegten Anmeldefristen nicht einhält, geht seines Anspruchs auf Entschädigung verlustig. - In Peter R. Hofstätters Sachbuch »Gruppendynamik« heißt es: »(...) wann werden junge Staatsbürger wahlberechtigt und unter welchen Umständen kann jemand des Wahlrechts verlustig gehen?« (S. 37).
 
Literatur:
 
Hofstätter, Peter R.: Gruppendynamik. Reinbek: rde 38, 1961.


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