BEIGEORDNETE
Beigeordnete: übersetzung
Bei|ge|ord|ne|te(r) 〈f. 30 (m. 29)〉 gewählter Gemeindebeamter, gewählte Gemeindebeamtin
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Bei|ge|ord|ne|te, die/eine Beigeordnete; der/einer Beigeordneten, die Beigeordneten/zwei Beigeordnete:
Beamtin od. Angestellte einer Stadtverwaltung.
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Bei|ge|ord|ne|te, der u. die; -n, -n <Dekl. ↑Abgeordnete>: Beamter, Beamtin od. Angestellter, Angestellte einer Stadtverwaltung.