ARBEITSGERICHTLICH
ạr|beits|ge|richt|lich <Adj.>:
ein Arbeitsgericht betreffend, zu einem Arbeitsgericht gehörend, von ihm ausgehend:
-e Entscheidungen.
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ạr|beits|ge|richt|lich <Adj.>: ein Arbeitsgericht betreffend, zu einem Arbeitsgericht gehörend, von ihm ausgehend: -e Entscheidungen.