DEUTSCHER LANDWIRTSCHAFTSRAT
Deutscher Landwirtschaftsrat,
1872-1933 bestehende Spitzenvertretung landwirtschaftlicher Interessen, gebildet von Abgeordneten der landwirtschaftlichen Zentralvereine, später der Landwirtschaftskammern; setzte sich während der Monarchie überwiegend aus adligen Großgrundbesitzern zusammen. In der Weimarer Republik war das bäuerliche Element stärker vertreten, jedoch blieb seine Haltung nationalkonservativ.