BAYERISCHES OBERSTES LANDESGERICHT
Bayerisches Oberstes Landesgericht: übersetzung
Bayerisches Oberstes Landesgericht,
Abkürzung BayObLG, höchstes Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Bayern (Sitz: München), das der Freistaat Bayern als einziges Land Deutschlands aufgrund der Gesetzgebungsvorbehalte für die Länder in den §§ 8 ff. des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz errichtet hat. Das BayObLG entscheidet anstelle der Oberlandesgerichte über Revisionen in Strafsachen und statt des Bundesgerichtshofs in Zivilsachen über Revisionen, die bayerisches Landesrecht betreffen, sowie u. a. auch über weitere Beschwerden aus der freiwilligen Gerichtsbarkeit.