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AUSLÄNDERBEAUFTRAGTE

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Ausländerbeauftragte: übersetzung

Aus|län|der|be|auf|trag|te(r) 〈f. 30 (m. 29)〉 Person, die in staatl. Institutionen od. privaten Firmen mit den Belangen der Ausländer betraut ist

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Aus|län|der|be|auf|trag|te <vgl. Beauftragte:
in Verwaltungen, Landesregierungen o. Ä. mit dem Themenbereich Migration beauftragte weibliche Person.

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Aus|län|der|be|auf|trag|te, der u. die: in Verwaltungen, Firmen, Landesregierungen o. Ä. mit den Angelegenheiten von Ausländern beauftragte Person: Die A. der Bundesregierung ... sprach sich unterdessen dafür aus, deutlich mehr Kosovo-Flüchtlinge in Deutschland aufzunehmen (SZ 16. 4. 99, 5).


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