ANERKENNTNISURTEIL
Anerkenntnisurteil: übersetzung
Ạn|er|kennt|nis|ur|teil, das (Rechtsspr.):
Urteil im Zivilprozess aufgrund des Anerkenntnisses des Beklagten.
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Ạn|er|kennt|nis|ur|teil, das (Rechtsspr.): Urteil im Zivilprozess aufgrund des Anerkenntnisses des Beklagten.