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GERICHTSVOLLZIEHER

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Gerichtsvollzieher: übersetzung

Schuldeneintreiber; Inkassobevollmächtigter; Exekutor (österr.)

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Ge|rịchts|voll|zie|her 〈m. 3; Rechtsw.〉 Beamter des Gerichts, der Vorladungen zustellt, Pfändungen vornimmt u. Ä.

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Ge|rịchts|voll|zie|her, der; -s, -:
Angehöriger der Justizbehörde, der mit der Durchführung von Zwangsvollstreckungen betraut ist (Abk.: GV):
der G.hat die Möbel gepfändet;
die Schulden mithilfe des -s eintreiben.

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Gerichtsvollzieher,
 
Beamter des mittleren Dienstes, bewirkt im Auftrag der Prozessparteien Zustellungen und nimmt auf ihren Antrag die Zwangsvollstreckung vor, soweit sie nicht den Gerichten zugewiesen ist. Dabei handelt er eigenverantwortlich, unterliegt aber der Sachaufsicht des Gerichts und der Dienstaufsicht der Justizverwaltung. Er ist an die bundeseinheitliche Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher (GVGA) gebunden. Dem Gerichtsvollzieher ist ein bestimmter Bezirk beim Amtsgericht zugewiesen. Er erhält neben festem Beamtengehalt bestimmte Gebühren je nach Tätigkeit. Ähnlich wie ein Richter kann ein Gerichtsvollzieher von der Ausübung seines Amtes ausgeschlossen werden (§ 155 Gerichtsverfassungsgesetz).
 
In Österreich sind entsprechende Verantwortlichkeiten bei Vollstreckungsbeamten, bei einzelnen Gerichten bei Gerichtsbediensteten (früher: Gerichtsdienern) oder anderen durch Gesetze berufenen Organen angesiedelt (§§ 17 f. Jurisdiktionsnorm). Das Bundesgesetz vom 1. 7. 1975 über die Gebühren für Amtshandlungen der Gerichtsvollzieher und der gerichtlichen Zusteller (Vollzugs- und Wegegebührengesetz) enthält Kostenregelungen.
 
In der Schweiz ist die Zuständigkeit für die Durchführung der Schuldbetreibungen gemäß dem Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz vom 11. 4. 1889 den Kantonen zugewiesen, die Betreibungsämter für Spezialexekutionen eingerichtet haben. Diese sind mit Beamten besetzt, die von Aufsichtsbehörden überwacht werden und für Schäden haften. Gebührenregelungen sind im jeweils gültigen Gebührentarif enthalten.
 

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Ge|rịchts|voll|zie|her, der; -s, -: Angehöriger der Justizbehörde, der mit der Durchführung von Zwangsvollstreckungen betraut ist: der G. hat die Möbel gepfändet; der Gläubiger will die Schulden mithilfe des -s eintreiben.


найдено в "Deutsch-Englisch Worterbuch gesetz"
Gerichtsvollzieher: translation

Gerichtsvollzieher m (court) bailiff; officer of the sheriff; (AE) sheriff, (AE) marshal


найдено в "Большом немецко-русском словаре"


Gerichtsvollzieher m -s, =

судебный исполнитель



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