HANDELSGERICHT
Handelsgericht: übersetzung
Hạn|dels|ge|richt 〈n. 11〉 Abteilung beim Landgericht zur Schlichtung von kaufmänn. Streitigkeiten
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Hạn|dels|ge|richt, das:
Gericht, das für die Entscheidung handelsrechtlicher Streitigkeiten zuständig ist.
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Hạn|dels|ge|richt, das: Gericht, das für die Entscheidung handelsrechtlicher Streitigkeiten zuständig ist.