ABGELTUNGSSTEUER
Abgeltungssteuer: übersetzung
Ạb|gel|tungs|steu|er, Ạb|gel|tung|steu|er, die (Steuerw.):
auf die einen bestimmten Freibetrag überschreitenden Zinserträge erhobene pauschale Zinssteuer, durch deren Entrichtung die Steuerpflicht erlischt.