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ABGELTUNGSSTEUER

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Abgeltungssteuer: übersetzung

Ạb|gel|tungs|steu|er, Ạb|gel|tung|steu|er, die (Steuerw.):
auf die einen bestimmten Freibetrag überschreitenden Zinserträge erhobene pauschale Zinssteuer, durch deren Entrichtung die Steuerpflicht erlischt.


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