EIDESHELFER
Eideshelfer: übersetzung
Ei|des|hel|fer 〈m. 3; früher〉 jmd., der die Glaubwürdigkeit der eidespflichtigen Person beschwört
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Eideshelfer,
im alten deutschen Recht meist die Sippengenossen, die die Glaubwürdigkeit der schwurpflichtigen Partei beschworen.
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Ei|des|hel|fer, Eidhelfer, der (Rechtsspr. früher): jmd., der die Glaubwürdigkeit eines Eidpflichtigen vor Gericht beeidet; Ü aber der Bursche war schließlich nicht dumm, ... holte sich aus Büchern seine Eideshelfer, wie er das nannte, Nietzsche, Ernst, Jünger (Erné, Kellerkneipe 48).