ERBEINSETZUNG
Erbeinsetzung: übersetzung
Ẹrb|ein|set|zung 〈f. 20〉 Einsetzung zum Erben
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Ẹrb|ein|set|zung, die (Rechtsspr.):
(aufgrund der Verfügung eines Verstorbenen erfolgende) Berufung einer od. mehrerer Personen zu Gesamtrechtsnachfolgern.
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Ẹrb|ein|set|zung, die (Rechtsspr.): Berufung einer od. mehrerer Personen zu Gesamtrechtsnachfolgern aufgrund der Verfügung eines Verstorbenen.