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ALLGEMEINES BÜRGERLICHES GESETZBUCH

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Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch: übersetzung

Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch,
 
Abkürzung ABGB, das seit 1812 in Österreich geltende Zivilgesetzbuch aus dem Jahr 1811, an dessen Entstehung A. Freiherr von Martini und F. von Zeiller maßgeblich beteiligt waren.Das Gesetz wurde später durch drei Teilnovellen (1914/15/16) abgeändert und durch Sondergesetze ergänzt, etwa durch das Mietengesetz 1922 (heute: Mietrechtsgesetz 1981), das deutsche Ehegesetz 1938, durch zahlreiche arbeitsrechtliche Gesetze. In den 1970er-Jahren kam es zu einer umfassenden Reform der familienrechtlichen Bestimmungen (Kindschaftsrecht, Eherecht), daneben traten als weitere wichtige Sondernormen das Konsumentenschutzgesetz (1979) und zahlreiche Sonder-Haftpflichtgesetze, z. B. ein Gesetz über Produkthaftung (1988). 1983 wurden auch Bestimmungen über die Kuratel (Sachwalterschaft) geändert, die Gleichstellung des nichtehelichen Kindes im Erbrecht wurde 1989 durch Gesetz geregelt. Seit dem Beitritt Österreichs zur EU erfolgen laufend weitere Rechtsangleichungen. - Im Aufbau folgt das ABGB dem Institutionensystem: Nach einer kurzen Einleitung enthält der erste Teil (»Von dem Personenrechte«) Personen- und Familienrecht, der zweite Teil (»Von dem Sachenrechte«) regelt Sachen-, aber auch Erb- und Schuldrecht (»persönliches Sachenrecht«). Ein dritter Teil behandelt »gemeinschaftliche Bestimmungen« (z. B. Sicherungsgeschäfte, Verjährung).


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