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BERLIN: CHRUSCHTSCHOWS ULTIMATUM AN DIE WESTMÄCHTE

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Berlin: Chruschtschows Ultimatum an die Westmächte
 
In den Diskussionen um die Zukunft Mitteleuropas und ein Auseinanderrücken der Machtblöcke hatte sich auch die DDR zu Wort gemeldet und in mehreren Noten an die Bundesrepublik eine »Konföderation« beider deutscher Staaten auf der Basis der Gleichrangigkeit als Vorstufe einer späteren Wiedervereinigung vorgeschlagen. Diese von der Sowjetunion unterstützten Pläne wurden jedoch von der Bundesregierung im Einverständnis mit den Westmächten zurückgewiesen und als Versuch gewertet, die Bundesrepublik aus dem westlichen Bündnis herauszulösen.
 
Im November 1958 wurden die Deutschlandfrage und die Situation Berlins durch den sowjetischen Partei- und Regierungschef Nikita Chruschtschow erneut in den Vordergrund der Weltpolitik gerückt.
 
In einer Rede am 10. November 1958 betonte er, dass es ein Recht der westlichen Alliierten, in Berlin zu bleiben, nicht mehr geben könne.Am 27. November überreichte er sein Ultimatum an die drei Westmächte und forderte die Umwandlung Berlins in eine »selbstständige politische Einheit« mit dem Status einer »entmilitarisierten Freien Stadt«. Innerhalb eines halben Jahres müssten die Verhandlungen über Berlin zu dieser Lösung führen, andernfalls werde die Sowjetunion mit der Regierung der DDR eine Vereinbarung treffen, dass diese die ihr zustehenden Hoheitsrechte auszuüben habe. Dies gelte dann auch für die alliierten Militärtransporte. Schon vor dem Ultimatum hatte die DDR-Volkspolizei begonnen, amerikanische Transporte durch die DDR zu behindern und teilweise sogar zu beschlagnahmen, was wiederum das NATO-Oberkommando alarmierte, das Pläne erwog, notfalls gewaltsam gegen die DDR-Volkspolizei vorzugehen.
 
Die Teilnehmer der NATO-Ratstagung im Dezember 1958 lehnten die sowjetische Forderung entschieden ab. In einer Note vom 10. Januar 1959 machte Chruschtschow deutlich, dass es ihm auf eine totale Änderung der Verhältnisse in Deutschland und das Hinausdrängen der Westmächte ankam, als er den Entwurf eines Friedensvertrages vorlegte. Der Vertragsentwurf ging von zwei deutschen Staaten und einer entmilitarisierten »Freien Stadt Berlin« aus. Bundesregierung und Opposition suchten ihrerseits Gegenvorstellungen auszuarbeiten und vor allem die Westmächte zur Ablehnung des Ultimatums und zur Erneuerung der Garantien für Berlin zu bewegen.
 
Sowohl der »Globke-Plan« der Regierung (benannt nach dem Staatssekretär im Bundeskanzleramt Hans Globke) als auch der »Deutschland-Plan« der SPD schlossen eine Anerkennung der DDR nicht von vornherein aus. Der »Globke-Plan« lehnte jedoch eine entmilitarisierte Bundesrepublik ab, für Groß-Berlin schien eine solche Lösung möglich. Nach einer Übergangszeit sollten nach diesem Plan freie Wahlen in ganz Deutschland stattfinden und die Wiedervereinigung einleiten. Der »Deutschland-Plan« hingegen ging von der Rüstüngskontrollzone des Rapacki-Plans aus, wollte aber hinsichtlich des Status für Berlin nicht so weit wie der »Globke-Plan« gehen. Auch hier standen am Schluss Überlegungen für ein wieder vereinigtes Deutschland, die sich allerdings an den SED-Vorstellungen der »Konföderation« orientierten.
 
Die Politik der westlichen Regierungen und der Bundesregierung zielte jedoch darauf, die Sowjetunion zu Verhandlungen zu bewegen. Als am 11. Mai 1959 der sowjetische Außenminister Andrei Gromyko einer Konferenz der Außenminister zustimmte, war deutlich geworden, dass die Sowjetunion nicht unter allen Umständen an dem bis zum 27. Mai befristeten Ultimatum festhalten würde. Im Juni 1959 trat in Genf die Viermächtekonferenz zusammen, die die Deutschlandfrage und damit auch die Berlinfrage behandelte. Die beiden deutschen Teilstaaten wurden eingeladen, Beobachterdelegationen zu den Verhandlungen zu entsenden.


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