IMMOBILISATION
Immobilisation: übersetzung
Im|mo|bi|li|sa|ti|on 〈f. 20; Med.〉 Ruhigstellung von Gliedmaßen (z. B. durch Gipsverbände); Sy Immobilisierung [→ immobil]
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Im|mo|bi|li|sa|ti|on, Im|mo|bi|li|sie|rung [lat. immobilis = unbeweglich]: in der Biotechnologie Sammelbez.für Verfahren zur dauerhaften Fixierung biol. aktiver, insbes. biokatalytisch wirksamer Stoffe (z. B. Enzyme), Organismen (z. B. Hefen, Pilze, Bakterien) u. Zellen auf inerten Trägermaterialien, wobei die spezif. biol. Aktivität erhalten bleiben muss. In der Chemie ist die I. der Reagentien Voraussetzung für die Anwendung der ↑ Festphasentechnik, der ↑ polymeren Reagentien u. der ↑ Affinitätschromatographie. In der Toxikologie dient die I. der Entgiftung durch Ausfällung von Giftstoffen, in der Ökotoxikologie der Entsorgung durch Einbettung (z. B. von radioaktiven Abfällen). – Ggs.: Remobilisierung.
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Immobilisation
[zu lateinisch immobilis »unbeweglich«\] die, -/-en, Immobilisierung, Medizin: Ruhigstellung v. a. von Gliedern und Gelenken durch Gipsverbände oder Schienung.
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Im|mo|bi|li|sa|ti|on, die; -, -en [zu ↑immobil] (Med.): a) Ruhigstellen von Gliedern od. Gelenken; b) Verlust der Beweglichkeit: nach dem Schlaganfall ist eine I. der rechten Körperhälfte eingetreten.