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AUßER STAND

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au|ßer|stạnd, au|ßer Stạnd (seltener), au|ßer|stạn|de, au|ßer Stạn|de <nur in Verbindung mit bestimmten Verben>:
nicht in der Lage, nicht fähig:
a./a. S. sein, etw. zu tun;
sich a./a. S. sehen, fühlen, zeigen, erklären;
a./a. S. zu helfen, lief sie weg.

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au|ßer|stạnd, (auch:) au|ßer Stạnd [auch: '- - -] (seltener), au|ßer|stạn|de, (auch:) au|ßer Stạn|de [auch: '- - - -] <nur in Verbindung mit bestimmten Verben>: nicht in der Lage, nicht fähig: a. sein, etw. zu tun; sich a. sehen, fühlen, zeigen, erklären; a. zu helfen, lief sie weg; Hatte seine Anerkennung ... bewirkt, „die Staatsgewalt ... außerstande zu setzen ...“ (Fraenkel, Staat 123).


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