EXISTENZRECHT
Existenzrecht: übersetzung
Exis|tẹnz|recht, das <Pl. selten>:
Recht zu existieren.
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Exis|tẹnz|recht, das <Pl. selten>: Existenzberechtigung: die Notwendigkeit ..., das E. von Israel ausdrücklich zu bestätigen (NZZ 16. 10. 81, 3); Als Volk haben die Deutschen in Auschwitz ihr E. verspielt (Pohrt, Endstation 119).