FEHLERGRENZE
Fehlergrenze: übersetzung
Feh|ler|gren|ze 〈f. 19〉 gesetzlich zulässige Abweichung bei Maßen, Gewichten usw.
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Fehlergrenze,
1) Mathematik: Fehler.
2) Messtechnik: Höchstwert einer absoluten oder relativen Abweichung eines mit einem Messgerät bestimmten Wertes vom wahren Wert oder vom Sollwert.Bei amtlich geeichten Geräten (Uhren, Waagen, Elektrizitätszähler) ist die maximal zulässige Fehlergrenze oder Toleranzgrenze meist vorgeschrieben (Eichfehlergrenze); allgemein gehört sie zu den von der Herstellerfirma mitgelieferten Gebrauchsdaten (Verkehrsfehlergrenze). Die Angabe der relativen Fehlergrenze erfolgt in Bruchteilen oder in % der ermittelten Messwerte (z. B. 5 % oder ± 2 s pro Tag). Die selten angegebene absolute Fehlergrenze gilt für den gesamten Messbereich (z. B. ± 0,1 mg bei Analysenwaagen). (Toleranz)
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Feh|ler|gren|ze, die (Fachspr.): maximal zulässige Abweichung vom Sollwert einer gemessenen Größe.