Beilage: übersetzung
Anlage (im Brief); Addendum (veraltet); Ergänzung; Annex; Zusatz; Attachment (engl.); Nachtrag; Anhang; Appendix
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Bei|la|ge ['bai̮la:gə], die; -, -n:
1. etwas, was einer Zeitschrift, Zeitung o. Ä. beigelegt ist:
am Wochenende hat die Zeitung immer viele Beilagen.
Syn.: ↑ Anhang, ↑ Anlage.
Zus.: Literaturbeilage, Sonntagsbeilage.
2. Gemüse, Salat, Kartoffeln o. Ä., die bei einem Gericht zum Fleisch serviert werden:
als Beilage können Sie Kartoffeln, Reis oder Nudeln sowie verschiedene Gemüse wählen.
Zus.: Gemüsebeilage.
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Bei|la|ge 〈f. 19〉
1. etwas, das beigelegt wird (Gemüse\Beilage, Zeitungs\Beilage)
2.〈bei Maschinen〉 Blechstreifen zum Ausgleichen von Spielräumen
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Bei|la|ge , die; -, -n:
1. das ↑ Beilegen (1):
eine Anfrage unter B. von Rückporto erhalten.
2. etw., was einer Zeitung od. Zeitschrift beigelegt ist.
3. Kartoffeln, Gemüse, Salat u. Ä., die zu einem Fleischgericht gereicht werden:
zwei Schnitzel mit B.
4. (österr., schweiz.) Anlage zu einem Brief, einem Schriftsatz.
5. (Technik) Unterlage, [verkleinerte] Einlage zum Ausformen von Blech.
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Beilage,
redaktionell und herstellungstechnisch selbständige Druckschrift, die einer Zeitung oder Zeitschrift vom Verlag regelmäßig, zu besonderen Anlässen (Sonderbeilage) oder gelegentlich als Faltblatt (Werbebeilage) lose eingelegt, bisweilen eingeklebt (Einkleber) wird.
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Bei|la|ge, die; -, -n: 1. das Beilegen (1): eine Anfrage unter B. von Rückporto erhalten; Verstöße gegen die Postordnung durch B. nicht genehmigter Werbedrucksachen (Börsenblatt 92, 1970, 2 536). 2. etw., was einer Zeitung oder Zeitschrift beigelegt ist: die Wochenendausgaben der größeren Zeitungen haben immer viele -n. 3. Kartoffeln, Gemüse, Salat u. Ä., die zu einem Fleischgericht gereicht werden: Zwei Schnitzel mit B.! Drei Bier! (Jaeger, Freudenhaus 115); kräftiges Mahl ..., bestehend aus einer Fischsuppe, einem guten Beefsteak mit -n, Käse und Obst (Th. Mann, Krull 191). 4. (österr., schweiz.) Anlage zu einem Brief, einem Schriftsatz: Olah selbst habe den Entwurf als B. zu einem Beweisantrag beigebracht (Presse 11. 2. 69). 5. (Technik) Unterlage, [verkleinerte] Einlage zum Ausformen von Blech.