EIGENTUMSÜBERGABE
Eigentumsübergabe: übersetzung
Ei|gen|tums|über|ga|be, die (Rechtsspr.):
Übertragung des unmittelbaren Besitzes durch den Besitzer auf eine andere Person.
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Ei|gen|tums|über|ga|be, die (Rechtsspr.): Übertragung des unmittelbaren Besitzes durch den Besitzer auf eine andere Person.