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HANDELSGEWERBE

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Handelsgewerbe: übersetzung

Hạn|dels|ge|wer|be 〈n. 13; unz.〉 Gewerbe, das sich mit dem Ein- u. Verkauf von Waren beschäftigt

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Hạn|dels|ge|wer|be, das:
Gewerbe, das sich dem Handel in Form von Kauf u. Verkauf von Gütern widmet; kaufmännisches Gewerbe.

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Handelsgewerbe,
 
jedes Gewerbe, sofern das Unternehmen nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb (Betrieb unter einer Firma, kaufmännische Buchführung) erfordert.Wer ein solches Handelsgewerbe betreibt, ist kraft Gesetzes Kaufmann im Sinne des HGB (§ 1), auch ohne Eintragung im Handelsregister. Nach § 2 HGB gilt darüber hinaus ein gewerbliches Unternehmen, das nicht schon nach § 1 Absatz 2 Handelsgewerbe ist, dann als Handelsgewerbe, wenn die Firma des Unternehmens im Handelsregister eingetragen ist (Kaufmann durch freiwillige Eintragung). Die Bestimmungen zum Handelsgewerbe wurden durch das Handelsrechtsreformgesetz vom 22. 6. 1998 geändert, Grundhandelsgeschäfte kennt das HGB nicht mehr.
 
Das österreichische Recht unterscheidet bei Handelsgewerben die in § 1 Absatz 2 HGB aufgezählten Grundhandelsgewerbe (entsprechen den Grundhandelsgeschäften des früheren deutschen Rechts) und die Handelsgewerbe, die einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordern. In der Schweiz bezeichnet Handelsgewerbe die Grundhandelsgewerbe des früheren deutschen Rechts. Ihnen stehen gegenüber die Fabrikationsgewerbe und die anderen nach kaufmännischer Art geführten Gewerbe.
 

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Hạn|dels|ge|wer|be, das: Gewerbe, das sich dem Handel in Form von Kauf u. Verkauf von Gütern widmet; kaufmännisches Gewerbe.


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Handelsgewerbe: translation

Handelsgewerbe n business; trade


T: 38