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GEISTIGE BEHINDERUNG.

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geistige Behinderung.: übersetzung

geistige Behinderung.
 
Als geistig behindert (früher auch als praktisch bildbar, bildungsschwach oder schwachsinnig) werden, in Anlehnung an die 1974 getroffene Definition des Deutschen Bildungsrates, in Deutschland heute jene Personen bezeichnet, die in ihrer psychischen Gesamtentwicklung und ihrem Lernvermögen so stark beeinträchtigt sind, dass sie voraussichtlich lebenslang soziale und pädagogische Hilfen benötigen werden. Neben den kognitiven Beeinträchtigungen bestehen zudem meist sprachliche, soziale, motorische und emotionale Entwicklungsverzögerungen beziehungsweise bleibende Entwicklungsrückstände, sodass geistig behinderte Menschen eigentlich stets Mehrfachbehinderte sind.
 
Im kognitiven Leistungsbereich wird meist das Kriterium des Intelligenzquotienten (IQ) zur Abgrenzung geistiger Behinderung (v. a. gegenüber Lernbehinderung) herangezogen. Als geistig behindert werden danach Personen eingestuft, die einen IQ von maximal 49 erzielen; andere Autoren ziehen die (methodisch unscharfe) Obergrenze bei einem IQ von 55, mitunter auch von 70.
 
Von Idiotie wird bei einem - im Grunde gar nicht messbaren - IQ unter 20, von Imbezillität bei einem IQ zwischen 20 und 49, von Debilität oder Oligophrenie (einem nur noch in der Medizin gebräuchlichen Ausdruck) bei einem IQ zwischen 50 und 70 gesprochen.
 
Jüngeren Schätzungen zufolge liegt der Anteil geistig Behinderter (zumindest im Schulbereich) in Deutschland bei circa 0,5 bis 0,6 % eines Geburtsjahrgangs, wobei männliche Behinderte etwa im Verhältnis 3 : 2 überwiegen.Rund ein Drittel dieses Personenkreises muss als schwer geistig behindert angesehen werden.
 
Geistige Behinderung kann eine Reihe verschiedener Ursachen haben: 1. vorgeburtliche (pränatale) Schädigungen wie Chromosomenabweichungen (Down-Syndrom), Embryopathien (Virusinfektionen, Stoffwechselerkrankungen, chemische und physikalische Schädigungen); 2. während der Geburt erlittene (perinatale) Schädigungen wie Hirnblutungen, Sauerstoffmangel oder mechanische Einwirkungen; 3. nachgeburtliche (postnatale) Schädigungen wie Enzephalitis, Meningitis, Impfschäden, Anfallsleiden oder (heute jedoch kaum noch vorkommende) schwere Ernährungsstörungen. Diese im Wesentlichen organischen Ursachen sind jedoch nur in etwa 40 bis 50 % aller Fälle nachzuweisen, bei der anderen Hälfte der Betroffenen sind die Entstehungsbedingungen noch unbekannt.
 
In der Bundesrepublik Deutschland hat die 1958 gegründete Bundesvereinigung Lebenshilfe für geistig Behinderte e. V. ganz wesentlich zur besseren Versorgung, Förderung und Integration geistig behinderter Menschen aller Altersstufen wie auch zu einem positiven Wandel des öffentlichen Bildes beigetragen.


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