Значение слова "GEHÖRLOSE" найдено в 3 источниках

GEHÖRLOSE

найдено в "Universal-Lexicon"
Gehörlose: übersetzung

Ge|hör|lo|se(r) 〈f. 30 (m. 29)〉 jmd., der gehörlos ist

* * *

Ge|hör|lo|se, die/eine Gehörlose; der/einer Gehörlosen, die Gehörlosen/zwei Gehörlose:
weibliche Person, die gehörlos ist.

* * *

Gehörlose,
 
Menschen mit angeborener Taubheit, erworbener Taubheit oder praktischer Gehörlosigkeit. Absolute Gehörlosigkeit (Kophosis; bei Funktionsausfall des Corti-Organs oder des Hörnervs: Anakusis) besteht bei einem Hörverlust für alle Schallreize, effektive oder praktische Gehörlosigkeit bei Einschränkung des Hörvermögens auf sehr laute Geräusche von mehr als 70 dB, wobei Satzzusammenhänge auch mit Hörgerät nicht aufgenommen werden können. Bei pränataler oder in der frühen Kindheit sich manifestierender Gehörlosigkeit bleibt ohne besondere Schulung die Entwicklung gesprochener Sprache aus (»Taubstummheit«), bei Verlust des Hörvermögens vor dem achten Lebensjahr kommt es ohne Förderung zu Stagnation und Retardation der gesprochenen Sprache.Der Grad des Hörvermögens kann mithilfe eines Audiogramms überprüft werden. Sind entsprechende Hörreste vorhanden, können unterstützend Hörgeräte und Hörtraining eingesetzt werden. Gehörlose und ertaubte Kinder erhalten heute allgemeine Sprach- und Sprecherziehung, d. h., Unterricht in Lautsprache und Artikulation. Als weiteres Kommunikationsmittel gibt es für Gehörlose eine visuelle Sprache (Gebärdensprache); diese wird von Gehörlosen auch als Kongresssprache verwendet. - Gehörlose werden als Schwerbehinderte anerkannt.
 
Die Hörgeschädigtenpädagogik umfasst sowohl die Gehörlosen- als auch die Schwerhörigenpädagogik. Schulen für Taubblinde sind in Deutschland den Blindenbildungsanstalten angeschlossen. Das Ziel dieser Schulen besteht darin, hörgeschädigte Kinder in die Gesellschaft zu integrieren.
 
Die Geschichte der Gehörlosenpädagogik ist noch relativ jung. Erst gegen Ende des 18. Jahrhunderts wurden in Deutschland, England und Frankreich die ersten Taubstummenanstalten eingerichtet. Ende des 19. Jahrhunderts war das Bildungssystem für Hörgeschädigte im Deutschen Reich flächendeckend ausgebaut. Entscheidend für den Eingang in die Unterrichtsmethodik waren in Frankreich der Gründer der ersten Taubstummenanstalt C. M. de l'Épée und in Deutschland der Begründer der ersten deutschen Anstalt S. Heinicke. In Paris wurde mit einem Gebärdensystem unterrichtet, das de l'Épée einführte, während in Leipzig die orale Methode Anwendung fand. In der Gehörlosenpädagogik gibt es folglich zwei verschiedene Unterrichtsmethoden: die orale (oder deutsche) Methode und die Gebärdensprache. Die orale Methode hat den Erwerb der Lautsprache zum Ziel, um die Kinder auf ein Leben in der hörenden Welt vorzubereiten. Dabei sollen absichtlich keine Gebärden verwendet werden, um nicht vom Lautspracherwerb abzulenken. Vielmehr wird direkt nach der Diagnose mit Hörerziehung begonnen, und die Lautsprache soll durch Ablesen und Erlernen der Sprechtechnik erworben werden. Vorrangiges Ziel ist also eine optimale Förderung der Lautsprache. In Frankreich wurde sehr früh mit gehörlosen Lehrern zusammengearbeitet, wobei die Gebärdensprache Eingang in die Gehörlosenbildung fand. Es wurde mit lautsprachbegleitenden Gebärden und Gebärdensprache unterrichtet, ohne dabei konzeptuell zu unterscheiden. Dadurch wurde Kritik laut, die mit einem Verbot der Kommunikation mittels Gebärdensprache im Unterrichtswesen beim Mailänder Kongress 1880 endete. Dieses Verbot galt für den gesamten europäischen Bereich und umfasste ebenfalls ein Unterrichtsverbot für gehörlose Pädagogen. So wird bis heute in vielen Schulen Europas rein lautsprachorientiert unterrichtet, und die Gebärdensprache findet nur sehr langsam wieder Eingang in die Gehörlosenschulen. Während in den skandinavischen Ländern die Gebärdensprache schon seit vielen Jahren anerkannt ist und auch in den Schulen Verwendung findet, gibt es bis heute in Deutschland nur wenige Schulen, die mit einigen Klassen zweisprachig arbeiten, d. h. die Gebärden- und die Lautsprache gleichwertig behandeln. Die Inhaltsvermittlung wird sowohl mit der visuellen Gebärdensprache vorgenommen als auch als Artikulations- und Ableseunterricht erteilt.
 
In den Schulen für Taubblinde wird mit unterschiedlichen Kommunikationssystemen gearbeitet. Bekannt ist die Handtastensprache (lormsches Fingeralphabet), die von H. Lorm nach seiner Erblindung (1880) entwickelt wurde. Dabei gibt es für jeden Buchstaben eine festgelegte Stelle auf der Hand, die durch Tupfen oder Streichen angezeigt wird. In der Kommunikation muss Wort für Wort buchstabiert werden. Das Alphabet ist sehr leicht erlernbar. In Potsdam wurde Anfang des 20. Jahrhunderts ein anderes Fingeralphabet entwickelt, das noch heute in der Taubblindenschule in Potsdam verwendet wird. Hierbei gibt es für jeden Buchstaben eine bestimmte Handform, die entweder in die Hand gestempelt oder von der taubblinden Person abgefühlt wird. Das Potsdamer Fingeralphabet ist dem internationalen Fingeralphabet, das auch in Verbindung mit den nationalen Gebärdensprachen verwendet wird, sehr ähnlich. Auch dieses System ist leicht erlernbar.
 
Recht:
 
Durch Gesetzesänderung vom 17. 5. 1988 sind die Vorschriften über die notwendige Verteidigung von Gehörlosen (§ 140 StPO) geändert worden; einem tauben Beschuldigten wird nunmehr nur noch auf Antrag ein Verteidiger von Gerichts wegen bestellt.
 
Literatur:
 
H. G. Furth: Lernen ohne Sprache (a. d. Amerikan., 1977);
 S. Prillwitz u. a.: Kommunikation ohne Sprache (1977);
 H.-K. Garten: Unters. zur Psychologie der G. (21981);
 J. Michels: Frühe Spracherziehung für hörgeschädigte u. sprachentwicklungsgestörte Kinder (31982);
 
Language in sign. An international perspective on sign language, hg. v. J. Kyle u. a. (London 1983);
 H. Lane: When the mind hears (New York 1984);
 S. Schmid-Giovannini: Spiel mit mir. Eine ganzheitl. Lautsprachmethode. .. (31984);
 W. H. Claussen u. K. D. Schuck: Die Entwicklung hörgeschädigter Kinder (1986).
 
Zeitschrift: Das Zeichen (1987 ff., vierteljährl.).

* * *

Ge|hör|lo|se, der u. die; -n, -n <Dekl. ↑Abgeordnete>: jmd., der gehörlos ist: G. fühlen sich von den Kassen benachteiligt (Stuttg. Zeitung 11. 10. 89, 8).


найдено в "Большом немецко-русском словаре"


Gehörlose sub m, f

глухой {глухая}



T: 14