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BUßDISZIPLIN

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Bußdisziplin,
 
Bußzucht, die Regelung der öffentlichen Buße in der alten Kirche. Für die schwersten Sünden (Glaubensabfall, Unzucht, Mord u. Ä.) wurde eine öffentliche Buße für einen langen Zeitraum, in den ersten Jahrhunderten oft auf Lebenszeit, auferlegt. Die Wiederaufnahme der Büßer in die Kirche, die später am Gründonnerstag vollzogen wurde, musste, besonders für Rückfällige, in heftigen Auseinandersetzungen mit rigoristischen Bußauffassungen durchgesetzt werden, die v.a. in der nordafrikanischen Kirche und von den Anhängern des Montanismus und Novatianismus vertreten wurden. Die dem Bischof unterstellte Einrichtung der Bußdisziplin verschwand im Orient im 5. Jahrhundert; im Abendland, wo sie noch weiter bestand, war sie schon zur Merowingerzeit auf die öffentlichen Sünder (Begehung von besonders schweren öffentlichen Verbrechen) beschränkt und fiel seit dem 11. Jahrhundert auch für diese weg. An ihre Stelle traten die private Beichte und, in der abendländischen Kirche, die vom Bußsakrament abgelöste Auferlegung öffentlicher Bußen durch die geistlichen Gerichte.


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