REALSTEUER
Realsteuer: übersetzung
Re|al|steu|er 〈f. 21〉 Steuer auf ein bestimmtes Objekt, z. B. ein Grundstück, einen Gewerbebetrieb
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Re|al|steu|er, die (Steuerw.):
Steuer, für deren Eintritt u. Umfang ein bestimmter Besitz u. gegebenenfalls dessen Ertrag ohne Berücksichtigung der persönlichen Verhältnisse des Eigentümers maßgebend sind.
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Re|al|steu|er, die (Steuerw.): Steuer, für deren Eintritt u. Umfang ein bestimmter Besitz u. gegebenenfalls dessen Ertrag ohne Berücksichtigung der persönlichen Verhältnisse des Eigentümers maßgebend sind.