Значение слова "FILMFÖRDERUNG" найдено в 1 источнике

FILMFÖRDERUNG

найдено в "Universal-Lexicon"
Filmförderung: übersetzung

Fịlm|för|de|rung, die:
für die Herstellung künstlerisch wertvoller ↑ Filme (3 a) bestimmte finanzielle Zuwendung aus öffentlichen Mitteln.

* * *

Filmförderung,
 
Förderung der Filmwirtschaft durch staatliche Subventionen, Schutzbestimmungen und Selbsthilfemaßnahmen. Aufgrund des Gesammelten zur Förderung des deutschen Films vom 1. 1. 1968, gültig in der Fassung vom 25. 1. 1993, wurde in Berlin die bundesunmittelbare Filmförderungsanstalt (FFA) gegründet, die Produzenten und Filmtheaterbesitzern anfangs nach vorwiegend wirtschaftlichen Aspekten Förderungshilfen gewährte, seit der Gesetznovellierung von 1974 verstärkt auch Qualitätsaspekte und Förderung von Projekten berücksichtigt. Daneben werden junge Filmregisseure von dem von den Bundesländern getragenen »Kuratorium Junger deutscher Film« sowie künstlerische Projekte und Filme vom Bundesinnenministerium gefördert. Die Abgrenzung wirtschaftlicher und künstlerischer Aspekte der Filmförderung ist nach wie vor umstritten. Ein Film-Fernsehen-Abkommen (erstmals 1974) regelt die Förderung des (»amphibisch« auch für Fernsehausstrahlung geeigneten) Films zwischen FFA und ARD/ZDF. Seit 1989 beteiligen sich auch die Sender des Privatfernsehens mit freiwilligen Zuwendungen an der Filmförderung, allerdings mit weit geringeren Beträgen als ARD und ZDF. Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben zur Filmförderung mit weiteren Film-Fernseh-Abkommen beigetragen.(Filmbewertungsstelle Wiesbaden)
 
In Österreich wurde mit Bundesgesetz vom 25. 11. 1980 erstmals die Filmförderung geregelt. Das Gesetz sieht die Förderung von österreichischen oder ausländischen Projekten mit österreichischer Beteiligung und von Filmschaffenden mit österreichischer Staatsbürgerschaft beziehungsweise mit der eines Mitgliedsstaates der EU vor. Die Förderungen werden vom Österreichen Filminstitut aufgrund von Richtlinien nach Begutachtung durch eine spezielle Kommission vergeben.
 
In der Schweiz beruht die staatliche Filmförderung auf dem Filmgesetz vom 28. 9. 1962, für dessen Anwendung das Bundesamt für Kultur und dessen Sektion Film verantwortlich sind. Anträge auf Filmförderung stellen die Begutachtungsausschüsse (für die Förderung von Filmprojekten) und die Jury für Filmprämien (zur Auszeichnung qualitätvoller schweizerischer Filme). Insgesamt stehen der schweizerischen Filmförderung jährlich etwa 12 Mio. sfr zur Verfügung. Seit dem 1. 1. 1997 werden Förderungsgelder vermehrt in Abhängigkeit vom erzielten Publikumserfolg ausgerichtet.
 
Seit Ende der 80er-Jahre gibt es europäische Förderungsprogramme: »Media« (1987-95), »Media 2« (ab 1996), »Eureka Audiovisuel« und den Filmfonds des Europarates »Euroimages« (gegründet 1988), dem (1996) 25 Länder angehören.


T: 25