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FAMILIENPASS

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Familienpass: übersetzung

Fa|mi|li|en|pass, der:
1. Pass, der für mehrere Familienmitglieder (darunter stets mindestens ein Elternteil) ausgestellt wird.
2. Ausweis, der u. a. von manchen Kommunen unter bestimmten Voraussetzungen für Familien ausgestellt wird, deren Mitglieder dadurch in den Genuss bestimmter Vergünstigungen (z. B. Preisermäßigungen bei Eintrittsgeldern usw.) kommen.

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Fa|mi|li|en|pass, der: 1. Pass, der für mehrere Familienmitglieder (darunter stets mindestens ein Elternteil) ausgestellt wird. 2. (bis 1998 von der Deutschen [Bundes]bahn ausgestellter) Familienpass (1), auf den kinderreiche Familien ermäßigte Fahrkarten erhalten: Familien mit mindestens drei Kindern erhalten vom 1. Mai an mit einem „Familienpass“ erhebliche Fahrpreisermäßigungen auf Schienen- und Busstrecken (Welt 23. 4. 86, 18).


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