BEVORRECHTIGEN
bevorrechtigen: übersetzung
be|vor|rech|ti|gen 〈V. tr.; hat〉 jmdn. \bevorrechtigen bevorzugen, jmdm. besondere Rechte zugestehen; oV bevorrechten
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be|vor|rech|ti|gen <sw. V.; hat [für älteres: bevorrechten]:
durch Gewähren besonderer Rechte bevorzugen, privilegieren:
einzelne Personen, Gruppen b.;
eine bevorrechtigte Straße (Verkehrsw.; Vorfahrtsstraße).
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be|vor|rech|ti|gen <sw. V.; hat [für älteres: bevorrechten]: durch Gewähren besonderer Rechte bevorzugen, privilegieren: einzelne Personen, Gruppen b.; die Notwendigkeit, die bevorrechtigten Stände an einer schrankenlosen Ausnutzung ihrer Privilegien zu hindern (Fraenkel, Staat 17); eine bevorrechtigte Straße (Verkehrsw.; Vorfahrtsstraße).