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EUROPÄISCHER WECHSELKURSVERBUND

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Europäischer Wechselkursverbund,
 
Europäische Währungsschlange, am 21. 3. 1972 vom Europäischen Rat beschlossener und am 24. 4. 1972 durch ein Abkommen der Zentralbanken in Kraft getretener Verbund der Währungen einiger EG-Staaten. Dadurch wurde zwischen den nationalen Währungen ein System fester Wechselkurse mit bestimmten Bandbreiten geschaffen, die gegenüber anderen Währungen (v.a. dem US-Dollar) gemeinsam schwankten. Im Abkommen über den Europäischen Wechselkursverbund verpflichteten sich die Zentralbanken der EG-Staaten, mithilfe von Interventionen am Devisenmarkt die EG-Währungen um nicht mehr als 2,25 % von ihren bilateralen Wechselkursen abweichen zu lassen. Der Europäische Wechselkursverbund stellte sich zeichnerisch als ein den Körperbewegungen einer Schlange ähnelndes Kursband dar, dessen obere Grenze durch die Währung des Teilnehmers mit der jeweils schwächsten Notierung gegenüber dem US-Dollar markiert wurde. Bis zum Übergang zu flexiblen Wechselkursen gegenüber dem US-Dollar im März 1973 bewegten sich die EG-Währungen innerhalb der beschlossenen Bandbreite (»Schlange im Tunnel«), danach schwankten die Währungen im Europäischen Wechselkursverbund gemeinsam gegenüber dem US-Dollar (Blockfloating, Floating). Zum Kern des Europäischen Wechselkursverbunds zählten ursprünglich alle EG-Staaten, für kurze Zeit auch Großbritannien und Irland; Italien trat im Februar 1973, Frankreich im Januar 1974 vorübergehend und im Juni 1976 endgültig aus. Der Europäische Wechselkursverbund wurde 1979 durch das Europäische Währungssystem abgelöst.


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