Значение слова "AUFGEBOT" найдено в 7 источниках

AUFGEBOT

найдено в "Universal-Lexicon"
Aufgebot: übersetzung

Aufforderung; Bitte; Ausrufung; Befürwortung; Proklamation; Aufruf; Appell; Gesuch

* * *

Auf|ge|bot ['au̮fgəbo:t], das; -[e]s, -e:
1. amtliche Bekanntgabe einer beabsichtigten Heirat:
das Aufgebot aushängen.
Syn.: Ankündigung, Aushang, Meldung, Mitteilung, Nachricht.
2. <ohne Plural> etwas, was aufgeboten, für etwas eingesetzt worden ist:
ein starkes Aufgebot an/von Menschen und Material.
Syn.: Aufwand, Einsatz.

* * *

Auf|ge|bot 〈n.11
1. das, was aufgeboten wird (Material, Menschen, Kraft)
2. Aufforderung, Ansprüche u. Rechte anzumelden, z. B. bei Erbschaften
3. amtliche Bekanntgabe, Veröffentlichung
4. 〈früher〉 Aufforderung zur Landesverteidigung
● \Aufgebot eines Brautpaares; ein ungeheures \Aufgebot an Menschen und Material; mit (dem) \Aufgebot aller Kräfte; →a. aufbieten

* * *

Auf|ge|bot, das; -[e]s, -e [für mhd. ūfbōt, zu aufbieten]:
1. <Pl. selten> eine (zur Erledigung einer Aufgabe) aufgebotene Anzahl:
ein starkes A. von Polizeikräften;
mit einem gewaltigen A. an Hubschraubern und Sanitätswagen.
2. (früher) öffentliche Bekanntmachung der beabsichtigten Eheschließung eines Paares [durch Aushang im Standesamt]:
das standesamtliche A. bestellen.
3. (Rechtsspr.) öffentliche gerichtliche Aufforderung zur Anmeldung von Ansprüchen, Rechten.
4. <o. Pl.> (veraltend) Aufbietung:
mit dem A., unter dem A. (unter Aufbietung) ihrer letzten Kräfte.
5. (Militär)
a) (früher) Aufruf zum Waffendienst; Heranziehung zum Kriegsdienst:
das A. von Landwehren in den Befreiungskriegen;
Ü ihr seid das letzte A. (die letzte Reserve);
b) (schweiz.) Befehl, zur Erfüllung der allgemeinen Dienstpflicht einzurücken.

* * *

I
Aufgebot,
 
1) bürgerliches Recht: allgemein die öffentliche gerichtliche Aufforderung an unbekannte Beteiligte zur Anmeldung von Rechten, wobei ein Rechtsnachteil für den entsteht, der sein Recht nicht fristgerecht anmeldet, z. B. das Aufgebot der Nachlassgläubiger (§ 1970 BGB, Nachlass). Das Aufgebot wird im Aufgebotsverfahren erlassen. Im Eherecht ist das Aufgebot die eine Woche lang ausgehängte öffentliche Bekanntmachung einer beabsichtigten Eheschließung zu dem Zweck, dem Standesamt bislang unbekannt gebliebene Eheverbote, z. B. nahe Verwandtschaft, zur Kenntnis zu bringen (§ 12 Ehegesetz). Das Aufgebot soll im Rahmen der Neuregelung von eherechtlichen Vorschriften abgeschafft werden. - Das österreichische Ehegesetz hat durch Änderung vom 11. 11. 1983 die Vorschriften über das Aufgebot beseitigt. Das schweizerische Eherecht kennt den Begriff nicht, wohl aber eine zehntägige Verkündungsfrist zwischen Anmeldung und Verkündung der Eheschließung.
 
 2) Kirchenrecht: Die Anmeldung zur kirchlichen Trauung wird im evangelischen Kirchenrecht vielfach Aufgebot genannt; sie wird teilweise durch Aushang oder durch Abkündigung im Gottesdienst bekannt gemacht. Das Aufgebot in diesem Sinne dient nicht der Ermittlung von Ehehindernissen, sondern enthält die Empfehlung zur Fürbitte. - Im katholischen Kirchenrecht ist das Aufgebot die Ergänzung der Feststellungen des Brautexamens durch Bekanntgabe des Ehevorhabens (meist in schriftlicher Form) in der Heimatgemeinde, um etwaige Ehehindernisse zu entdecken. (Eherecht)
 
 3) Militärwesen: Bezeichnung für die Gesamtheit der zur Landesverteidigung herangezogenen Wehrfähigen eines Volkes. - In der Schweiz ist das Aufgebot der Befehl, zur Erfüllung der allgemeinen Dienstpflicht einzurücken.
II
Aufgebot,
 
gesetzlich vorgeschriebene öffentliche Bekanntmachung einer beabsichtigten Eheschließung durch einwöchigen Aushang im Standesamt (früher in der Kirche), um mögliche Ehehindernisse zu ermitteln. Da das Aufgebot seinen Nutzen verloren hat, wird seine Änderung beziehungsweise Abschaffung erwogen.

* * *

Auf|ge|bot, das; -[e]s, -e [für mhd. ūfbōt, zu ↑aufbieten]: 1. <Pl. selten> eine (zur Erledigung einer Aufgabe) aufgebotene Anzahl: ein starkes A. von Polizeikräften; mit einem gewaltigen A. an Hubschraubern und Sanitätswagen; (Sport:) Martin Schmitt und Co. haben Wort gehalten. Und das erste WM-Gold im Mannschafts-Skispringen für ein deutsches A. erkämpft (Tagesspiegel 24. 2. 99, 24); Schäfer nahm aber unterdessen das Training wieder auf, im nächsten Spiel gegen Düsseldorf gehört er wieder zum A. (Kicker 6, 1982, 36). 2. (früher): öffentliche Bekanntmachung der beabsichtigten Eheschließung eines Paares [durch Aushang im Standesamt]: das standesamtliche A. bestellen. 3. (Rechtsspr.) öffentliche gerichtliche Aufforderung zur Anmeldung von Ansprüchen, Rechten: auf das A. der Erbberechtigten hin meldeten sich mehrere im Ausland lebende Personen. 4. <o. Pl.> (veraltend) Aufbietung: auch das A. seiner ganzen Verstandeskraft half ihm nicht; mit dem A., unter dem A. (unter Aufbietung) ihrer letzten Kräfte. 5. (Milit.) a) (früher) Aufruf zum Waffendienst; Heranziehung zum Kriegsdienst: das A. von Landwehren in den Befreiungskriegen; Ü ihr seid das letzte A. (die letzte Reserve; Kirst, 08/15, 809); b) (schweiz.) Befehl, zur Erfüllung der allgemeinen Dienstpflicht einzurücken.


найдено в "Большом немецко-русском и русско-немецком словаре"
n -(e)s, -e
1) объявление, провозглашение; оглашение (вступающих в брак); юр. вызов (заинтересованных лиц объявлением)
2) тк. sg призыв (тж.на военную службу)
Landwehr ersten und zweiten Aufgebots — ландвер ( резерв ) первого и второго разряда
Aufgebot zu Ehren des Parteitages — трудовая вахта в честь съезда партии (ГДР)
3) наряд (полиции, войск); отряд (выделенный для чего-л.); спорт. команда (выставляемая для участия в соревнованиях)
das letzte Aufgebot — ополчение, последний резерв
4)
unter ( mit ) Aufgebot aller Kräfte — с напряжением всех сил, всеми силами
mit Aufgebot aller Mittel — используя все средства, всеми средствами


найдено в "Большом немецко-русском словаре"


Aufgebot n -(e)s, -e

1. объявление, провозглашение; оглашение (вступающих в брак)

2. тк. sg призыв (уст. тж. на военную службу); трудовая вахта (ГДР)

3. наряд (полиции, войск), отряд

4. спорт. состав команды (включая запасных)

5.:

mit einem großen Aufgebot an Mitteln — затрачивая большие средства

unter {mit dem} Aufgebot aller Mittel — используя все средства, всеми средствами



найдено в "Deutsch-Englisch Worterbuch Fussball"
Aufgebot: translation

Aufgebot n
Gesamtheit der zu einem Spiel berufenen Spieler.
In der Schweiz bedeutet Aufgebot auch die Einberufung eines Spielers durch den Nationaltrainer: "Der Spieler X hat ein Aufgebot für das Spiel gegen Y erhalten."
Aufbieten
squad
Group of players selected by a coach for a specific game.
calling-up


найдено в "Damen Conversations Lexikon"
Aufgebot: übersetzung

Aufgebot heißt die Bekanntmachung, welche der Geistliche an drei auf einander folgenden Sonntagen von der Kanzel oder vor dem Altare nach geendigter Predigt abzugeben hat, daß ein Paar sich ehelichen wolle. Das Aufgebot wurde in der frühern christlichen Kirche eingeführt, damit nicht Personen von verschiedener Religion, oder Blutsverwandte oder schon anderweitig Versprochene oder Verehelichte, sich verheirathen konnten. Die Protestation gegen eine solche Ehe nach oder vor deren Bekanntmachung heißt Einspruch; daher Einspruch thun. – Von dem Aufgebot kann man in gewissen Fällen auch dispensirt werden; daher der Ausdruck: Sie sind mit Dispensation getraut worden.



найдено в "Deutsch-Englisch Worterbuch gesetz"
Aufgebot: translation

Aufgebot n (obs.)
1. public notice of intended marriage;
2. ≈ public notice (given by court) requiring persons (creditors etc.) to file any claim within a specified period


найдено в "Kleines deutsch-lateinisches Handworterbuch"
Aufgebot: übersetzung

Aufgebot, a) eig.: evocatio. – allgemeines Au., ad defendendam rem publicam populi universi convocatio: ein Au. in Masse (bei Entstehung eines plötzlichen Kriegs) ergehen lassen, tumultum decernere. – b) meton., die aufgebotene Mannschaft selbst: evocati.



T: 34