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ARBEITSERZIEHUNGSLAGER

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Arbeitserziehungslager,
 
Abkürzung AEL, zur »Erziehung durch Arbeit« im nationalsozialistischen Deutschland und in den von ihm besetzten Gebieten sowie im »Protektorat Böhmen und Mähren« seit 1939/41 durch die Gestapo eingerichtete Straflager für angeblich arbeitsunwillige deutsche, dann hauptsächlich ausländische Zwangsarbeiter, v. a. aus Polen und der UdSSR; 1944 bestanden 90 Arbeitserziehungslager mit etwa 45 000 Häftlingen, 62 % waren Ausländer. Die Arbeitserziehungslager galten nach einem Erlass H. Himmlers vom 28. 5. 1941 nicht als KZ, unterschieden sich aber kaum von diesen. Nach Ablauf der auf maximal 56 Tage begrenzten Haftzeit war die Überführung in ein KZ möglich. Die Arbeitserziehungslager waren deshalb häufig Durchgangsstadium zum KZ; viele der Inhaftierten starben oder wurden ermordet.


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