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BEAMTIN

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Beamtin: übersetzung

Be|am|ter [bə'|amtɐ], der Beamte/ein Beamter; des/eines Beamten, die Beamten/zwei Beamte, Be|am|tin [bə'|amtɪn], die; -, -nen:
Person, die im öffentlichen Dienst (bei Bund, Land, Gemeinde u. Ä.) oder im Dienst einer Körperschaft des öffentlichen Rechts steht und ein bestimmtes Rechtsverhältnis ihrem Dienstherrn gegenüber hat:
die höheren Beamten; ihm als Beamten/(seltener) Beamtem; die Meinung anderer Beamter/der anderen Beamten.
Zus.: Finanzbeamter, Finanzbeamtin, Polizeibeamter, Polizeibeamtin.

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Be|ạm|tin 〈f.22weibl. Beamter

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Be|ạm|tin, die; -, -nen [subst. aus veraltet beamt, Kurzf. von beamtet]:
weibliche Person, die beamtet ist:
eine pflichttreue B.
Um gehäuftes Auftreten der Doppelform Beamtinnen und Beamte zu vermeiden, kann die Ausweichform Beamtenschaft gewählt werden. Die Bezeichnung Bedienstete ist im Plural ebenfalls auf beide Geschlechter beziehbar.

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Be|ạm|tin, die; -, -nen: w. Form zu ↑Beamte.


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Beamtin f =, -nen

(государственная) служащая, должностное лицо



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