BEAMTIN
Beamtin: übersetzung
Be|am|ter [bə'|amtɐ], der Beamte/ein Beamter; des/eines Beamten, die Beamten/zwei Beamte,
Be|am|tin [bə'|amtɪn], die; -, -nen:
Person, die im öffentlichen Dienst (bei Bund, Land, Gemeinde u. Ä.) oder im Dienst einer Körperschaft des öffentlichen Rechts steht und ein bestimmtes Rechtsverhältnis ihrem Dienstherrn gegenüber hat:
die höheren Beamten; ihm als Beamten/(seltener) Beamtem; die Meinung anderer Beamter/der anderen Beamten.
Zus.: Finanzbeamter, Finanzbeamtin, Polizeibeamter, Polizeibeamtin.
* * *
Be|ạm|tin 〈f.22〉 weibl. Beamter
* * *
Be|ạm|tin, die; -, -nen [subst. aus veraltet beamt, Kurzf. von ↑ beamtet]:
weibliche Person, die beamtet ist:
eine pflichttreue B.
Um gehäuftes Auftreten der Doppelform Beamtinnen und Beamte zu vermeiden, kann die Ausweichform Beamtenschaft gewählt werden. Die Bezeichnung Bedienstete ist im Plural ebenfalls auf beide Geschlechter beziehbar.
* * *
Be|ạm|tin, die; -, -nen: w. Form zu ↑Beamte.