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BANDE

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Bande: übersetzung

Clique; Freundeskreis; Spielfeldbegrenzung; Begrenzung

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Ban|de ['bandə], die; -, -n:
1. organisierte Gruppe von Menschen, die gemeinsam Straftaten begehen:
eine bewaffnete Bande; eine Bande von Dieben.
Zus.: Diebesbande, Gangsterbande, Mörderbande, Räuberbande, Schlägerbande, Schmugglerbande, Verbrecherbande.
2. (emotional) gemeinsam etwas unternehmende, ausgelassene o. ä. Kinder, Jugendliche:
eine muntere, fröhliche Bande.
Syn.: Haufen (ugs.), Horde (emotional abwertend), Meute (ugs. abwertend), Schar.

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Bạn|de1 〈f. 19
1. Vereinigung von Verbrechern unter einem Anführer (Diebes\Bande, Räuber\Bande, Verbrecher\Bande)
2. Schar, Pack
3. 〈scherzh.〉 Gesellschaft (vor allem von Kindern od.jungen Leuten)
● ihr seit ja eine verrückte \Bande!; eine \Bande von Herumtreibern [<frz. bande „Schar, Trupp“ <germ. *banda „Fähnlein“; → Banner2]
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Bạn|de2 〈f. 19
1. innere Umrandung des Billardtisches
2. Einfassung der Reitbahn u. der Zirkusmanege
3. seitl. Begrenzung einer Kegel- od. Eisbahn
● den Ball an, über die \Bande spielen [<frz. bande „Binde“ <got. binda „Binde“; → Bandage]

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1Bạn|de, die; -, -n [frz. bande = Truppe, Schar (von Soldaten) < provenz. banda, viell. < got. bandwa, bandwo = Zeichen u. dann eigtl. = Personen, die dem gleichen Zeichen (= Banner) folgen]:
1. organisierte Gruppe von Verbrechern:
er gehörte einer B. an;
der Kampf gegen kriminelle -n.
2. (abwertend, scherzh.) Gruppe gleich gesinnter Menschen (häufig Gruppe Jugendlicher), die gemeinsam etw. unternehmen:
die ausgelassene B. grölte;
eine B. von Teenies.
2Bạn|de, die; -, -n [frz. bande, aus dem Germ., verw. mit binden]:
1. (Sport) fester Rand, feste Einfassung einer Spielfläche (z. B. Billardtisch, Kegelbahn), eines Spielfeldes (z. B. beim Eishockey) od. einer Bahn (z. B. Reitbahn):
die Kugel prallte an der, von der B. ab;
den Puck an der B. einklemmen.
2. (Physik) Vielzahl eng benachbarter Spektrallinien.

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I
Bande
 
[französisch »Einfassung«], in einem Molekülspektrum auftretende Vielzahl eng benachbarter Spektrallinien mit charakteristischen Frequenzabständen (Bandenlinien), die nach einer Seite des Spektrums zur Bandenkante hin dicht zusammengedrängt sind (Bandenspektrum). Man kann bei jeder Bande drei ineinander geschobene serienartige Folgen von Spektrallinien (Bandenzweige) beobachten. Die Frequenzen dieser Bandenlinien lassen sich gut durch die Deslandressche Bandenformel wiedergeben.
II
Bande
 
[französisch »Truppe«, »Schar (von Soldaten)«],
 
 1) ursprüngliche Bezeichnung für marodierende Söldnerhaufen im Mittelalter, später (v. a. vom Anfang des 19. Jahrhunderts bis zum Zweiten Weltkrieg) häufig für Gruppen irregulärer Kämpfer (»Franktireurs«, »Freischärler«, »Guerilleros«, »Heckenschützen«, »Partisanen«).
 
 2) im soziologischen Sinn auch Rotte, Horde, Meute genannt (auch der englisch-amerikanische Ausdruck Gang wird im Deutschen gebraucht), eine Gruppe von Jugendlichen (auch älteren Kindern), die sich durch abweichendes Verhalten und zum Teil eine eigene Subkultur auszeichnet (z. B. jugendliche Diebesbanden, Rockerbanden, einzelne Fanclubs). Banden sind zumeist hierarchisch strukturiert und haben im Allgemeinen starke soziale Kontrolle über ihre Mitglieder; oft entscheiden sehr eigene, zum Teil kriminelle Initiationsriten über die Neuaufnahme. Der Typ der gewalttätigen Bande ist besonders in Stadtteilen der Großstädte verbreitet, die als soziale Brennpunkte gelten.
 
Literatur:
 
F. Thrasher: The gang (Chicago 1927);
 W. F. Whyte: Street corner society (ebd. 1943);
 A. K. Cohen: Kriminelle Jugend (a. d. Amerikan., 1961);
 T. Moser: Jugendkriminalität u. Gesellschaftsstruktur (1970);
 P. Willis: Profane culture. Rocker, Hippies (a. d. Engl., 1981);
 J. Krausslach u. a.: Aggressive Jugendliche (51985);
 
Krieg in den Städten. Jugendgangs in Dtl., Beitr. v. K. Farin u. E. Seidel-Pielen (1991).
 
 3) im strafrechtlichen Sinn der lose Zusammenschluss mehrerer (nach der Rechtsprechung ab zwei) Personen zur Begehung von Straftaten. Wer unbefugt einen bewaffneten Haufen bildet oder befehligt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren belegt (Bandenbildung, § 127 StGB). Die bandenmäßige Begehung von Straftaten wirkt strafschärfend. Mit erhöhter Strafe sind insbesondere bedroht: Bandendiebstahl (Diebstahl), Bandenraub (Raub), Bandenhehlerei (Hehlerei), Bandenschmuggel (Schmuggel) sowie die bandenmäßige Begehung von Erpressung (§ 253 StGB), Geldwäsche (§ 261 StGB), Glücksspiel (§ 284 StGB), bestimmter Delikte nach dem Betäubungsmittelgesetz (Drogenstrafrecht) und nach dem Waffengesetz Die Bildung krimineller Vereinigungen wird nach § 129 StGB, die Bildung terroristischen Vereinigungen nach § 129 a StGB geahndet.
III
Bạnde,
 
Ort in der nordwestspanischen Provinz Orense, nahe der Grenze zu Portugal, 850 m über M., 2 900 Einwohner. Im Ortsteil Baños de Bande die westgotische Kirche Santa Comba (7. Jahrhundert; kreuzförmige Anlage, zwei Kapitelle mit geometrischem Muster erhalten).
IV
Bande
 
(Gang): nach hierarchischem Muster organisierte Gruppe von Jugendlichen (zum Teil auch Kindern; »Kinderbanden«), die entweder einer kriminellen (meist auf Diebstähle spezialisierten) beziehungsweise sich aggressiv widersetzenden Subkultur entstammen oder spezifische Formen des Äußeren oder sozialer Interaktionen praktizieren, die über individuelle Verhaltensauffälligkeiten hinausgehen.

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1Bạn|de, die; -, -n [frz. bande = Truppe, Schar (von Soldaten) < provenz. banda, viell. < got. bandwa, bandwo Zeichen u. dann eigtl. = Personen, die dem gleichen Zeichen (= Banner) folgen]: 1. organisierte Gruppe von Verbrechern: eine B. von Autodieben; eine B. macht die Gegend unsicher; er gehörte einer B. an; Die Bekämpfung organisierter krimineller -n diente nur als Tarnaufgabe (Prodöhl, Tod 51). 2. (abwertend od. scherzh.) Gruppe gleich gesinnter Menschen (häufig Jugendliche), die gemeinsam etw. unternehmen: so eine B.; die Wut ... auf die Berufszyniker und die B. von Heuchlern und Schwindlern der Literaturszene (Gregor-Dellin, Traumbuch 109); die ausgelassene B. grölte; Onkel Carol, den eine B. so junger Kinder ... königlich amüsierte (Dönhoff, Ostpreußen 71).
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2Bạn|de, die; -, -n [frz. bande, aus dem Germ., verw. mit ↑binden]: 1. (Sport) fester Rand, feste Einfassung einer Spielfläche (z. B. Billardtisch, Kegelbahn), eines Spielfeldes (z. B. beim Eishockey) od. einer Bahn (z. B. Reitbahn): die Kugel prallte an der, von der B. ab; den Puck an der B. einklemmen; Werbung an den -n übernimmt der MERC (MM 20. 12. 85, 21). 2. (Physik) Vielzahl eng benachbarter Spektrallinien.


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