ERKLÄRTERMAßEN
erklärtermaßen: übersetzung
er|klär|ter|ma|ßen 〈Adv.〉 wie bereits in einer Willenserklärung zum Ausdruck gebracht, ausdrücklich ● er hat \erklärtermaßen darauf verzichtet
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er|klär|ter|ma|ßen <Adv.>:
durch eine Willensäußerung zum Ausdruck gebracht; ausdrücklich:
er hat den Vertrag e. als verbindlich angesehen.
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er|klär|ter|ma|ßen <Adv.>: durch eine Willensäußerung zum Ausdruck gebracht, ausdrücklich: er hat den Vertrag e. als verbindlich angesehen.