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BENUTZUNGSBEWILLIGUNG

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Benutzungsbewilligung, Benutzungskonsens, Benutzungsgenehmigung, Eröffnungskonsens ist die behördliche Erlaubnis zur Eröffnung des Verkehrs auf einer neuerbauten Eisenbahn oder zur Benutzung von Neu-, Zu- und Umbauten auf bereits bestehenden Eisenbahnen. Vgl. Abnahme, Betriebseröffnung.



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