ELTERNRECHT
Elternrecht: übersetzung
Ẹl|tern|recht 〈n. 11; unz.〉 gesetzlich verankertes Grundrecht von Eltern, ihre Kinder frei von staatlichem Einfluss eigenverantwortlich erziehen zu dürfen
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Ẹl|tern|recht, das:
a) juristisch festgelegtes Recht der Eltern gegenüber ihren Kindern;
b) <o. Pl.> (Rechtsspr.) Gesamtheit der Elternrechte (a).
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Ẹl|tern|recht, das: a) juristisch festgelegtes Recht der Eltern gegenüber ihren Kindern; b) <o. Pl.> (Rechtsspr.) Gesamtheit der Elternrechte (a).