BEWEHREN
bewehren: übersetzung
be|weh|ren 〈V. tr.; hat〉
1. bewaffnen
2. 〈fig.〉 ausrüsten
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be|weh|ren <sw. V.; hat [zu ↑ 1Wehr]:
1.
a) mit Waffen, Anlagen o.Ä. zum Schutz gegen Angriffe versehen:
Fenster mit Eisengittern b.;
die Burg war mit dicken Mauern bewehrt;
b) bewaffnen:
um den Angriff abzuwehren, hatte er sich mit einer Latte bewehrt.
2. ↑ armieren (2 a):
mit Stahl bewehrter Beton.
3. (Rechtsspr.) mit einer Strafandrohung versehen:
die Vorschriften sind strafrechtlich bewehrt.
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be|weh|ren <sw. V.; hat [zu 1↑Wehr]: 1. a) mit Waffen, Anlagen o. Ä. zum Schutz gegen Angriffe versehen: die Burg war mit dicken Mauern bewehrt; Nicht alle der 20 000 Verteidigungsanlagen, mit denen das Land bewehrt ist — darunter bemooste Panzersperren und mehrstöckige Forts —, sollen erhalten bleiben (Spiegel 12, 1993, 181); Hinter den hohen mit Stacheldraht bewehrten Mauern der Berliner Haftanstalt (Welt 2. 11. 77, 19); b) <b. + sich) sich bewaffnen: „Instruktor“ Oleg, der Mann fürs Grobe, hat sich mit einem Holzknüppel bewehrt, mit dem er Saumselige züchtigt (Spiegel 34, 1994, 128). 2. ↑armieren (2 a): mit Stahl bewehrter Beton. 3. (Rechtsspr.) mit einer Strafandrohung versehen: Ich stelle mir dieses Gesetz ähnlich wie Gesetze zur Gleichstellung von Frauen vor: ein allgemeines Diskriminierungsverbot, das aber nicht strafrechtlich bewehrt sein muss (Spiegel 29, 1993, 31); Diese Pflichten sind durch strenge Strafnormen bewehrt (Zeit 11. 1. 85, 4).