DELKREDERE
Delkredere: übersetzung
Del|kre|de|re 〈n.; -, -〉 Haftung für eine Forderung ● \Delkredere stehen für ... [<ital. del credere „(Bürgschaft) des Glaubens“]
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Delkredere
[italienisch] das, -/-,
1) Handelsrecht: eine vertraglich übernommene Garantie für die Erfüllung einer Forderung; es kommt im Allgemeinen bei Kommissionären (gegenüber den Kommittenten, § 394 HGB) und Handelsvertretern (gegenüber dem Geschäftsherrn, § 86 b HGB) vor.Bei Handelsvertretern bedarf das Delkredere der Schriftform. Das Delkredere begründet einen zusätzlichen Anspruch auf die Delkredereprovision.
2) Rechnungswesen: Wertberichtigung auf Forderungen zur Berücksichtigung bereits im Einzelnen erkennbarer (Einzelwertberichtigung) oder nach allgemeiner Erfahrung zu erwartender (Pauschalwertberichtigung) Ausfälle. Zweifelhafte Forderungen sind in der Bilanz nach ihrem wahrscheinlichen Wert anzusetzen, uneinbringliche Forderungen sind abzuschreiben (§ 253 HGB). Das Delkredere ist in der Bilanz aktivisch von dem Forderungsbestand abzusetzen.
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Del|kre|de|re, das; -, - [ital. (star) del credere, eigtl. = auf Vertrauen, zu: credere < lat. credere = vertrauen, glauben] (Wirtsch.): 1. Haftung für den Eingang einer Forderung. 2. Wertberichtigung für voraussichtliche Ausfälle von Außenständen.