DRITTSCHULDNER
Drittschuldner: übersetzung
Drịtt|schuld|ner, der (Rechtsspr.):
Schuldner einer Forderung, die vom Gläubiger des Gläubigers gepfändet wurde.
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Drittschuldner,
bei der Zwangsvollstreckung in Forderungen oder andere Vermögensrechte der Schuldner des Vollstreckungsschuldners, dessen Anspruch gegen den Drittschuldner zugunsten des Vollstreckungsgläubigers verwertet werden soll. Der Drittschuldner ist diesem zur Auskunft über das Recht und nach dessen gerichtliche Überweisung an den Gläubiger zur Zahlung verpflichtet.
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Drịtt|schuld|ner, der (Rechtsspr.): Schuldner einer Forderung, die vom Gläubiger des Gläubigers gepfändet wurde.