Значение слова "EISENBAHNBETRIEBSGENEHMIGUNG" найдено в 1 источнике

EISENBAHNBETRIEBSGENEHMIGUNG

найдено в "Universal-Lexicon"

Eisenbahnbetriebsgenehmigung,
 
die einer natürlichen Person, die Angehörige eines Mitgliedstaates der EG ist, oder einer Gesellschaft mit Sitz oder Hauptverwaltung innerhalb der EG erteilte Genehmigung, Eisenbahnverkehrsleistungen für den öffentlichen Verkehr zu erbringen und/oder eine Verkehrsinfrastruktur zu betreiben. Für die Genehmigung nichtbundeseigener Eisenbahnen mit Sitz in Deutschland ist die von der Landesregierung bestimmte Behörde zuständig; Genehmigungsbehörde für Eisenbahnen des Bundes sowie für nichtbundeseigene Eisenbahnen mit Sitz im Ausland betreffend den Verkehr dieser Eisenbahnen in Deutschland ist das Eisenbahn-Bundesamt, Sitz Bonn (§§ 5, 6 Allgemeines Eisenbahn-Gesetz vom 27. 12. 1993).


T: 27