erstrecken: übersetzung
strecken; (sich) ausdehnen; ausstrecken; (sich) ausbreiten; hineinreichen; an Boden gewinnen (umgangssprachlich)
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er|stre|cken [ɛɐ̯'ʃtrɛkn̩] <+ sich>:
1.
a) eine bestimmte räumliche Ausdehnung haben:
der Wald erstreckt sich bis zur Stadt.
Syn.: sich ↑ ausdehnen, ↑ gehen, ↑ langen, ↑ reichen, ↑ verlaufen.
b) eine bestimmte Dauer haben:
ihre Forschungen erstreckten sich über zehn Jahre.
Syn.: ↑ andauern, ↑ anhalten, 1↑ dauern, sich ↑ hinausziehen.
2. einen bestimmten Bereich umfassen:
seine Aufgabe erstreckt sich nur auf die Planung.
Syn.: ↑ einschließen, in sich schließen.
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er|strẹ|cken 〈V.refl.; hat〉 sich \erstrecken
1. sich räuml. od. zeitl. ausdehnen
2. 〈fig.〉 betreffen
● die Maßnahmen \erstrecken sich auf ...; die Untersuchungen \erstrecken sich auf einen Zeitraum von fünf Jahren, über fünf Jahre; das Weideland erstreckt sich bis zum Flussufer, über die Ortsgrenze hinaus
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er|strẹ|cken <sw. V.; hat [mhd. erstrecken = (sich) ausstrecken]:
1. <e. + sich>
a) eine bestimmte räumliche Ausdehnung haben:
der Wald erstreckt sich über ein riesiges Gebiet, [von hier] bis zum Fluss;
b) eine bestimmte Dauer haben:
ihre Forschungen erstreckten sich über zehn Jahre;
c) jmdn., etw. betreffen u. mit einbeziehen:
seine Kritik erstreckte sich auch auf Kollegen.
2. (österr.) verlängern:
eine Frist e.;
einen Termin e. (hinausschieben).
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er|strẹ|cken <sw. V.; hat [mhd. erstrecken = (sich) ausstrecken]: 1. <e. + sich> a) eine bestimmte räumliche Ausdehnung haben: der Wald erstreckt sich über ein riesiges Gebiet, [von hier] bis zum Fluss; b) eine bestimmte Dauer haben: ihre Forschungen erstreckten sich über zehn Jahre; Bis ins 20. Jahrhundert erstreckte sich die Wirksamkeit der Starzen (Nigg, Wiederkehr 154); c) jmdn., etw. betreffen u. mit einbeziehen: seine Kritik erstreckte sich auch auf Kollegen; das Gespräch erstreckte sich auf alle wichtigen Fragen; Ein jährliches Haushaltsgesetz, das sich sowohl auf die öffentlichen Einnahmen als auch auf alle öffentlichen Ausgaben erstreckt, ist in England nicht vorhanden (Fraenkel, Staat 57). 2. (österr.) verlängern: eine Frist e.; einen Termin e. (hinausschieben).