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FAMILIENPOLITIK: GRUNDZÜGE

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Familienpolitik: Grundzüge
 
Familienpolitik bezeichnet alle Maßnahmen, mit denen der Staat, aber auch Unternehmen und Sozialorganisationen Familien fördern und schützen. Zwar existieren in der Realität viele unterschiedliche Formen der Familie, doch unbestritten ist ihre herausragende Bedeutung für die Gesellschaft. Es lassen sich drei gesellschaftliche Funktionen der Familie unterscheiden: In Familien wird der Nachwuchs für die Gesellschaft geboren (Reproduktion), der durch die Eltern eine grundlegende Erziehung und Ausbildung erhält (Sozialisation). Damit entsteht in Familien ein wichtiger Teil des Humankapitals einer Gesellschaft. Zudem wird in Familien die Solidarität zwischen den Generationen in der Praxis geübt.
 
 Familien im Wandel
 
Die traditionelle Familie hat sich bis heute grundlegend gewandelt. Wurden früher Kinder als Arbeitskräfte in den Familien benötigt und sicherten damit die Existenz der Eltern im Alter, so sind Kinder heute eher ein »Kostenfaktor«, ist Kinderhaben vergleichsweise mit Einkommenseinbußen verbunden: Familien haben gegenüber allein stehenden Erwerbstätigen und kinderlosen Ehepaaren - bei gleichem Haushaltseinkommen - ein Pro-Kopf-Einkommen, das mit der Kinderzahl sinkt.Dies gilt auch unter Berücksichtigung aller staatlichen Leistungen an Familien. Es wird geschätzt, dass in den 90er-Jahren das Pro-Kopf-Einkommen eines Ehepaares mit zwei Kindern bei 60 bis 65 % des Pro-Kopf-Einkommens von kinderlosen Ehepaaren liegt. Stark rückläufig sind seit Mitte der 60er-Jahre in Deutschland die Geburtenraten und die Zahl der Familien, die überhaupt Kinder haben. Aber auch die Rolle der Frau hat sich gewandelt. War sie früher primär im Haushalt und in der Erziehung tätig, ist sie heute verstärkt erwerbstätig. Zentrales Thema der aktuellen Familienpolitik ist daher, die Erwerbstätigkeit des Mannes und/oder der Frau mit Familie vereinbaren zu können.
 
 Instrumente der Familienpolitik
 
Ökonomisch wird der staatliche Eingriff in die private Sphäre der Familie mit positiven externen Effekten begründet. Wer Kinder gebärt, versorgt und erzieht, der wird im Allgemeinen nicht für seine materiellen Aufwendungen völlig entlohnt. Wenngleich dieses Investitionskalkül anfechtbar ist, so kann man nicht über die massiven Einkommenseinbußen bei der Entscheidung für eine Familie hinwegsehen. Zudem sind Kinder ein stabilisierender Faktor der Rentenversicherung, wenn sie auf dem Umlageverfahren beruht. Wichtiges Element der Familienförderung ist der Familienlastenausgleich (Kinderlastenausgleich): Seit 1955 gewährt der Staat Kindergeld, das Kinder mindestens bis zum 18. Lebensjahr erhalten; wenn sie in der Ausbildung stehen, endet die Förderung mit dem 27. Lebensjahr. Im Jahr 1999 beträgt das Kindergeld monatlich für das erste und zweite Kind 250 DM, für das dritte 300 DM und für jedes weitere 350 DM. Eltern können, anstatt Kindergeld zu erhalten, ihr zu versteuerndes Einkommen durch Kinderfreibeträge mindern. Ergänzend tritt seit 1986 das Erziehungsgeld hinzu, das allen Müttern oder Vätern zusteht. Erziehungsgeld wird für Kinder, die nach dem 31.12.1992 geboren wurden, bis zur Vollendung des 2. Lebensjahres gewährt und beträgt 600 DM monatlich; doch wird es bei entsprechend hohem Elterneinkommen gekürzt. Zudem haben Arbeitnehmer einen dreijährigen Kündigungsschutz, wenn sie in Erziehungsurlaub gehen. Auch kann ein Erziehender für nach 1991 geborene Kinder drei Erziehungsjahre pro Kind als Rentenbeitragsjahre geltend machen (Kindererziehungszeiten). Neben diesen Instrumenten beinhalten auch andere Bereiche der sozialen Sicherung eine familienfördernde Komponente. Dazu zählen Hinterbliebenenrenten, entgeltlose Mitversicherung der Familienangehörigen in der Krankenversicherung, Mutterschaftshilfen und -gelder und Haushaltshilfen. Auch die Wohnungspolitik (z. B. Wohngeld, Baukindergeld), die Bildungspolitik (z. B. BAFöG) sowie Normen des Ehe-, Familien-, Jugend- und Mutterschutzrechts tragen dazu bei, den grundgesetzlichen Auftrag zum Schutz von Ehe und Familie (Art. 6 Abs. 1 GG) zu erfüllen.
 
 Kosten und Herausforderungen
 
Die Vielfalt der Instrumente zur Familienpolitik spiegelt sich im Sozialbudget wider. Die gesamten Leistungen für Ehe und Familie beliefen sich 1996 auf knapp 269 Mrd. DM. Zu erkennen ist, dass das Ehegattensplitting den größten Einzelposten bildet. Da dadurch die Ehe, aber nicht primär die Familie gefördert wird, wurde in letzter Zeit verstärkt Kritik daran geübt. Auch die Urteile des Bundesverfassungsgerichts aus den Jahren 1990 und 1999 zur Freistellung des steuerlichen Existenzminimums von Eltern und Kindern sowie zu den Kinderbetreuungskosten zeigen, dass Familienpolitik ein brisantes Thema ist. Während es umstritten ist, in welchem Umfang der Staat die Kosten der Kindererziehung übernehmen soll, ist das Kriterium der Steuergerechtigkeit relativ leicht überprüfbar. Das Steuersystem darf keine Familienform systematisch benachteiligen.


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