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DEUTSCHE REICHSBANK

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Deutsche Reichsbank: übersetzung

I
Deutsche Reichsbank,
 
die Zentralnotenbank des Deutschen Reichs, gegründet durch das Bankgesetz vom 14. 3. 1875, Sitz: Berlin. Die Leitung lag beim Reichskanzler und beim Reichsbankdirektorium, dessen Präsident vom Kaiser auf Vorschlag des Bundesrats ernannt wurde. Die Reichsbank besaß das Recht der Ausgabe von Banknoten. Mindestens ein Drittel der umlaufenden Noten musste durch kursfähiges deutsches Geld, Gold in Barren, ausländische Münzen oder Reichskassenscheine, der Rest durch gute Handelswechsel gedeckt sein. Seit 1910 waren die Reichsbanknoten gesetzliche Zahlungsmittel. Die Pflicht der Reichsbank, ihre Banknoten jederzeit in Gold einzulösen, wurde am 4. 8. 1914 aufgehoben. Das Gesetz vom 26. 5. 1922 über die Autonomie der Reichsbank schloss das Reich von der Leitung der Reichsbank aus und übertrug diese ausschließlich dem Reichsbankdirektorium. Das Bankgesetz vom 30. 8. 1924 organisierte entsprechend dem Dawesplan die Reichsbank neu als eine von der Reichsregierung unabhängige Anstalt.Das Reichsbankgesetz vom 10. 2. 1937 unterstellte sie erneut dem Einfluss des Reichs, das Reichsbankgesetz vom 15. 6. 1939 schließlich dem Reichskanzler unmittelbar. Die Einlösung der Banknoten war in das Belieben der Reichsbank gestellt. 1945 stellte die Reichsbank ihre Tätigkeit ein, außer in der britischen Zone. Ihre Aufgabe übernahmen in Westdeutschland 1947 die Landeszentralbanken und 1948 die Bank deutscher Länder, in Berlin 1949 die Berliner Zentralbank, in der DDR die Deutsche Notenbank. Trotzdem blieb die Reichsbank als Rechtssubjekt bestehen. Erst das Gesetz über die Liquidation der Reichsbank vom 2. 8. 1961 ordnete ihre Auflösung und Abwicklung an.
 
II
Deutsche Reichsbank,
 
häufig gebrauchte Bezeichnung für die Reichsbank.
 


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