BEILAGER
Beilager: übersetzung
Bei|la|ger 〈n. 13; veraltet〉 Vermählungsfest, Hochzeit (bes. früher von fürstl. Personen) ● feierliches \Beilager halten
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Bei|la|ger, das; -s, -:
a) bes. im Mittelalter bei fürstlichen Personen unter bestimmten Zeremonien vollzogener Beischlaf als Akt der Eheschließung;
b) (geh. veraltet) Beischlaf.
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Bei|la|ger, das; -s, -: a) bes. im Mittelalter bei fürstlichen Personen unter bestimmten Zeremonien vollzogener Beischlaf als Akt der Eheschließung: Das feierliche B. war gehalten (Hagelstange, Spielball 236); b) (geh. veraltet) Beischlaf: wenn diese Hände ihn liebkosen würden beim B., so taumelten ihm die Sinne (Th. Mann, Joseph 169).