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FEUERMELDEANLAGEN

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Feuermeldeanlagen,
 
Gefahrenmeldeanlagen zur Alarmierung von Feuerwehrkräften bei Brandausbrüchen oder sonstigen Gefahrenzuständen. Die Feuermeldung erfolgt unter Angabe des Standortes an die Zentrale der zuständigen Feuerwache. Sie wird von einer der zahlreichen, öffentlich zugänglichen Hauptmelderanlagen durch Einschlagen der Glasscheibe und Betätigen eines Druckknopfes manuell ausgelöst. Eine Sprechmöglichkeit bieten Melder in Fernsprechnotrufsäulen; Notrufmelder für Polizei und Feuerwehr gibt es als Zusatzeinrichtungen in Telefonzellen. Die Verbindungen der öffentlichen Hauptmelderanlagen mit der Feuermeldeempfangszentrale der Feuerwehr können als Schleifen- oder Liniensysteme aufgebaut sein. Im Schleifensystem sind bis 30 Melder in einer einadrigen, im Ruhezustand stromdurchflossenen Leitungsschleife, die in der Zentrale beginnt und endet, in Reihe geschaltet. Im Alarmfall wird von einem Melder ein Impulstelegramm ausgesendet, durch das der betreffende Standort identifiziert werden kann. Die Melder sind mit einem Federlaufwerk ausgestattet, das mittels einer gezahnten Typenscheibe eine festgelegte Impulszahl (Meldernummer) zur Auswertung an die Zentrale liefert, wo eine optische und akustische Anzeige erfolgt und ein Registrierdrucker die Meldung mit Nummer, Datum und Uhrzeit festhält.Bei dem moderneren Liniensystem ist jeder Melder über eine eigene Zweidrahtleitung direkt oder über eine Knotenstelle mit der Zentrale verbunden, wodurch sich eine besondere Identifizierung erübrigt. Als Melde- und Verbindungsleitungen beim Liniensystem dienen öffentliche Fernsprechleitungen. Große Feuermeldenetze arbeiten häufig mit elektronischer Datenverarbeitung: Alle Knotenstellen und die Zentrale sind selbstständige, mikroprozessorgesteuerte Einheiten, in denen die Eingangssignale gespeichert, nacheinander abgerufen, verarbeitet und auf einer digitalen Anzeige im Bedienungsfeld ausgegeben werden.
 
Neben den öffentlichen Hauptmelderanlagen gibt es auch Nebenmelderanlagen oder Brandmeldeanlagen, die meist im privaten Bereich (z. B. Werkschutz) eingesetzt werden und im Gefahrenfall den Feuermelder einer Hauptmelderanlage fernauslösen. Über Druckknopffeuermelder kann manuell Alarm gegeben werden, aber meist handelt es sich um automatisch arbeitende Feuermeldeanlagen zur selbsttätigen Erkennung von Bränden sowie zur Steuerung von Schutzeinrichtungen und Betriebsmitteln im Brandfall. Dazu gehört z. B. das Auslösen stationärer Löschanlagen, das Öffnen von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen sowie das Abschalten von Klima- und Lüftungsanlagen. Brandmeldeanlagen sind nach dem Liniensystem aufgebaut; sie enthalten meist elektronische Brandmelder (Detektoren), die auf bestimmte Erscheinungen eines beginnenden Brandes, z. B. Rauch, Strahlung oder Wärme, reagieren und diese selbstständig an die Brandmelderzentrale signalisieren. Rauchmelder sind Frühwarnanlagen, die eine frühzeitige Feststellung von Brandausbrüchen ermöglichen. Neben der Wirkungsweise unterscheidet man optische Rauchmelder und solche, die nach dem Ionisationsprinzip arbeiten. Diese Ionisationsrauchmelder bestehen aus zwei übereinander angeordneten Ionisationskammern, von denen eine gegen den Eintritt von Rauchgasen weitgehend abgeschlossen ist. In beiden befinden sich eine radioaktive Strahlungsquelle und zwei Elektroden, zwischen denen eine elektrische Spannung liegt. Die Luft zwischen den Elektroden wird ionisiert, und im elektrischen Feld wandern Ladungsträger zu der ihnen entgegengesetzt geladenen Elektrode. Dringen in die offene Kammer Brandgase ein, so verringert sich in dieser der Ionisationsstrom, bei gleichzeitiger Zunahme des Widerstandes. Eine elektronische Schaltung wertet diese Widerstandsänderung aus und signalisiert bei Überschreiten eines Schwellenwertes Alarm. Der optische Rauchmelder arbeitet nach dem Streulichtprinzip (Tyndall-Effekt): Eine Halbleiterdiode und eine Photozelle sind so angeordnet, dass nur von Rauchteilchen gestreutes Licht auf die Photozelle fällt. Die dabei auftretende Spannungsänderung wird ebenfalls von einer elektronischen Schaltung ausgewertet.
 
Der Flammenmelder reagiert auf die infrarote Strahlung der Flammen, wenn sie mit einer Frequenz von 6 bis 30 Hz flackert. Durch einen Infrarotfilter gelangt die Strahlung auf einen Photowiderstand, wo sie eine Wechselspannung entsprechend der Flackerfrequenz erzeugt, die selektiv verstärkt wird. Andersartige Lichtquellen, deren Intensität nicht in diesem Rhythmus schwanken, bringen den Melder nicht zum Ansprechen. - Wärmemelder reagieren auf die Umgebungstemperatur; man unterscheidet zwischen Maximalmelder (Reaktion auf bestimmte Höchsttemperatur) und Differenzialmelder (Reaktion auf Temperaturanstieg je Zeiteinheit). Der elektronische Wärmemelder verwendet als Indikator einen Thermistor (oxidischer Halbleiterwiderstand) mit positivem Temperaturkoeffizienten, dessen Kaltwiderstand (bei 20 ºC) etwa 90 Ω beträgt. Bei Erwärmung auf die Nennauslösetemperatur erreicht dieser Thermistor einen Widerstand von etwa 2 700 Ω, wodurch sich der Gleichgewichtszustand am Spannungsteiler verändert und die elektronische Schaltung einen Brandalarm in der zugehörigen Zentrale auslöst. Die Ansprechzeit beträgt bei einem elektronischen Wärmemelder nur etwa 10 % der eines Bimetall- oder Schmelzlotwärmemelders.
 
Geschichte:
 
1848 schuf C. A. von Steinheil in München die erste elektrische Feuermeldeanlage, bei der vom Türmer mit einer Drucktaste und verschiedenen Signalglocken verabredete Zeichen zur Feuerwache gegeben werden konnten. 1851 richtete W. Siemens in Berlin ein elektrisches Feuermeldesystem ein.


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