FEUERSCHUTZSTEUER
Feuerschutzsteuer: übersetzung
Feuerschutzsteuer,
Steuer auf die Entgegennahme von Versicherungsentgelten aus Feuerversicherungen. Der Steuersatz beträgt seit dem 1. 7. 1994 einheitlich 8 % des Versicherungsentgeltes. Steuerschuldner sind die Versicherungsunternehmen. Das Aufkommen fließt den Ländern zu (die es überwiegend den Gemeinden überlassen) und ist zweckgebunden an die Förderung des Feuerlöschwesens und des vorbeugenden Brandschutzes.