AUSNAHMEGESETZ
Ausnahmegesetz: übersetzung
Aus|nah|me|ge|setz 〈n. 11〉 Sondergesetz für bestimmte Personengruppen
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Ausnahmegesetz,
Gesetz, das für bestimmte Personen oder Personengruppen diskriminierende oder privilegierende Ausnahmeregelungen vorsieht. Ausnahmegesetze sind im Rechtsstaat wegen Verstoßes gegen den Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 GG) unzulässig. (Einzelfallgesetz, Maßnahmegesetz, Sondergesetz)