AUFBAHREN
aufbahren: übersetzung
auf|bah|ren ['au̮fba:rən], bahrte auf, aufgebahrt <
tr.; hat:
(einen Verstorbenen, den Sarg mit dem Verstorbenen) auf eine Bahre, ein Gestell legen, stellen:
einen Toten aufbahren.
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auf||bah|ren 〈V. tr.; hat〉 einen Toten \aufbahren einen Toten auf einer Bahre od. in einem Sarg ausstellen
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auf|bah|ren <sw. V.; hat:
einen Toten auf einer Bahre o. Ä. liegend, den Sarg mit einem Toten an einem bestimmten Ort aufstellen:
einen Toten a.
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auf|bah|ren <sw. V.; hat: einen Toten auf einer Bahre o. Ä. liegend, den Sarg mit einem Toten an einem bestimmten Ort aufstellen: man hatte die Opfer des Unglücks in der Kirche [feierlich] aufgebahrt; Ulrich trat in das kleine Zimmer, worin der Tote aufgebahrt lag (Musil, Mann 693).