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BEGNADIGUNG

найдено в "Universal-Lexicon"
Begnadigung: übersetzung

Amnestie; Straferlass

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Be|gna|di|gung 〈f. 20das Begnadigen, Begnadigtwerden, Straferlass, Strafminderung

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Be|gna|di|gung, die; -, -en:
das Begnadigen; das Begnadigtwerden:
die B. ablehnen;
auf B. hoffen.

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Begnadigung,
 
Aufhebung von Wirkungen der rechtskräftigen Entscheidungen der Straf- und Disziplinargerichte durch Verfügung der Staatsgewalt.Die Begnadigung ist ein Gnadenerweis im Einzelfall im Unterschied zur Amnestie oder Abolition. Durch Rücksichtnahme auf das Gerechtigkeitsempfinden soll die Starrheit des positiven Rechts ausgeglichen werden. Das Recht der Begnadigung übt in Deutschland für den Bund der Bundespräsidenten aus (Art. 60 GG), ansonsten steht es den Ländern zu, die in ihren Verfassungen oder anderweit die hierfür zuständigen Organe benannt haben (in Berlin, Bremen, Hamburg und dem Saarland die Senate beziehungsweise Landesregierung, sonst die Ministerpräsidenten; die einzelnen Gnadenordnungen erlauben, die Ausübung des Begnadigungsrechts auf untere Ebenen zu delegieren, z. B. auf Fachminister, Generalstaatsanwälte, Gnadenstellen bei Gerichten). Nach herrschender Meinung stellt der Gnadenakt oder seine Ablehnung keinen gerichtlich nachprüfbaren Verwaltungsakt dar. In der DDR übte der Staatsrat das Begnadigungsrecht aus (Art. 74 Verfassung); nach dem Einigungsvertrag steht das Begnadigungsrecht dem Bund zu, wenn ein Gericht der DDR in einer Sache entschieden hat, die der Gerichtsbarkeit des Bundes unterfallen würde. - In Österreich hat der Bundespräsident das Begnadigungsrecht; in der Schweiz wird die Begnadigung von der Bundesversammlung ausgeübt, wenn die Strafe von einer Bundesbehörde ausgesprochen wurde, im Übrigen in der Regel von den Volksvertretungen der Kantone.

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Be|gna|di|gung, die; -, -en: das Begnadigen, Begnadigtwerden: die B. ablehnen; auf B. hoffen.


найдено в "Kleines deutsch-lateinisches Handworterbuch"
Begnadigung: übersetzung

Begnadigung, venia (Verzeihung). – impunitas (Straflosigkeit; vgl. »Amnestie«). – salus reddita, auch bl. salus (das geschenkte Leben). – Hoffnung (Aussicht) auf B., spes veniae (auf Verzeihung) oder vitae (auf Erhaltung am Leben): das Recht der B., s. Begnadigungsrecht. – um B. einkommen, impunitatem petere, bei jmd., ab alqo: B. finden wegen eines Vergehens, veniam delicti impetrare: B. angedeihen lassen, s. begnadigen no. II. – Begnadigungsrecht, potestas servandorum hominum; potestas servandi alterius.



найдено в "Большом немецко-русском и русско-немецком словаре"
f =, -en
помилование, амнистия; прощение; смягчение наказания
bedingte Begnadigung — юр. условное помилование
das Recht der Begnadigung — юр. право помилования


найдено в "Большом немецко-русском словаре"


Begnadigung f =, -en

помилование, амнистия; прощение; смягчение наказания



найдено в "Deutsch-Englisch Worterbuch gesetz"
Begnadigung: translation

Begnadigung f (granting of) pardon; reprieve


T: 651