ENTSAKRALISIEREN
ent|sa|kra|li|sie|ren <sw. V.; hat: einer Sache den sakralen Charakter nehmen: 1967, als der Denkmalsrat die entsakralisierte, verfallende Kirche aus dem Denkmalschutz entließ, waren diese Funde noch nicht bekannt (MM 30. 5. 68, 13).